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Extra Tipp für Hessen :
Steuerersparnis im Rahmen der Einkommensteuererklärung.
Die Absetzbarkeit aller handwerklichen Leistungen für Renovierungs-, Erhaltungs und Modernisierungsmaßnahmen für die eigene Wohnung. Begünstigt sind die Aufwendungen für den Arbeitslohn der Handwerksleistung einschließlich des hierauf entfallenden Anteils der Mehrwertsteuer, nicht die Materialkosten.
Informationen: Hessischer Ministerium der Finanzen Friedrich-Ebert-Allee 8 65183 Wiesbaden Tel. 0611-322457
Hinweis: Prospekte liegen meistens bei Ihrem Finanzamt aus !
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