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Extra Tipp für Hessen :

Steuerersparnis im Rahmen der Einkommensteuererklärung.

Die Absetzbarkeit aller handwerklichen Leistungen für Renovierungs-, Erhaltungs und
Modernisierungsmaßnahmen für die eigene Wohnung. Begünstigt sind die Aufwendungen
für den Arbeitslohn der Handwerksleistung einschließlich des hierauf entfallenden
Anteils der Mehrwertsteuer, nicht die Materialkosten.

Informationen:
Hessischer Ministerium der Finanzen
Friedrich-Ebert-Allee 8
65183 Wiesbaden
Tel. 0611-322457

Hinweis: Prospekte liegen meistens bei Ihrem Finanzamt aus !


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