Kosten

Wir machen Haus- und Wohngebäude Eigentümer glücklich. Individualität ist unsere Stärke.Unverwechselbaren Energie(Spar)-Konzepten gehört die Zukunft. Von der Energieberatung bis zur Finanzierung. Die Kosten für unsere Beratung ist eine sinnvolle Investition in ihr Haus/Gebäude- vielleicht die erste, die nicht nur kostet, sondern Ihnen Fehlentscheidungen und Irrwege erspart. Der Staat fördert die Beratung "Energiespar-Beratung-Ort" mit 175 bzw. 250 Euro Zuschuß (nur Bedarfsausweis !). Die Lösungsansätze der Energieberatung Daniel Grabmann sind individuell auf die jeweilige Fragestellung zugeschnitten. Kreative Ideen und eine Konzeption machen jedes Projekt zu einem unverwechselbaren Unikat. Die Analyse vom Ist-Zustand gehört dabei ebenso zu unserem Profil wie das Entwickeln neuer Lösungen mit Maßnahmenvorschlägen zur Energieeinsparung und intensiven Baubegleitung. Ziel unserer Arbeit ist es dabei stets, aktuelle beste Beratung zu geben. Gute Ideen sind Goldwert. Die entstehenden Beratungskosten sind gut angelegtes Geld und im Vergleich zur Investitionssumme meist ohnehin verschwindend gering. Die Kosten für Beratung hängen von Auftrag und Leistung ab. Um zügig mit der Umsetzung der Maßnahmen beginnen zu können ist die Gebäudeenergieberatung als Basis für einen KfW-Kredit nützlich.
Zur Orientierung der Kostenstruktur einige Beispiele:


Energiespar-Beratung vor Ort

Anspruch auf geförderte Energiespar-Beratung haben alle Gebäude- und
Wohnungseigentümer, sofern das Gebäude vor dem 01.01.1984 errichtet
wurde (neue Bundesländer 01.01.1989) und vorwiegend zu Wohnzwecken
genutzt wird.
EFH/ZFH/ Wohneinheiten bis 6 WE Eigenanteil ca. 300-500 €
von 6 bis 120 WE Eigenanteil von ca. 500 bis 2000 €


Vor-Ort-Beratungsprogramm der BAFA

Neue Richtlinie für das Vor-Ort-Beratungsprogramm !!!

Wichtig :
Energiesparberatung, die mit der Ausstellung eines Gebäudeenergie-
ausweises verbunden werden, sind im Rahmen des haushaltsrechtlichen
Gründen nicht förderfähig. Dies gilt sobald Gebäudeenergieausweise
verpflichtend eingeführt worden sind.

Unser persönlicher Tipp :

durch eine sehr gute Energieberatung lassen sich in Produkt bei oft
gleichem / ähnlichem Leistungsumfang mehr Kosten einsparen.
Außerdem können noch Förderprogramme zu erheblichen
Einsparungen führen.


KfW-CO 2- Gebäudesanierungsprogramm

Zinsverbilligte Darlehn zum Bauen

Voraussetzung ist eine mehr als 30 bis 40 kg Co2 pro qm Wohnfläche und Jahr
eingespart wird. Der Zinssatz liegt durchschnittlich 3% unter banküblichen Zins-
sätzen. Maximal sind 250,-- Euro pro qm Wohnfläche beantragbar. Bei Sanierung
zum Niedrigenergiehaus im Bestand erlässt die KfW 15% der Kreditsumme.

Finanzierungs-Modell anhand eines Gebäudes mit 150 qm Wohnfläche:
- 37.500,-- Euro Kreditsumme eff. zu 1,81% Stand 13.01.2006
bis zu 4.000,-- Euro Zinsersparnis 5.625,-- Euro Teilschuldenerlaß (15% der Kreditsumme) bis zu 70% Energieeinsparpotential ca. 1.300 Euro pro Jahr (davon entfallen auf Dach € 240,--, Heizung € 240,--, Fenster € 240,--,Wände € 460,-- und Boden/Keller € 120,--).


Thermografie und Blower-Door

Wir machen die Schwachstellen an Ihrem Neu- oder Altbau sichtbar!

Qualitätssicherung durch Qualitätskontrolle noch innerhalb der Gewährleistungsfrist
damit man auf Nachbesserung bestehen kann. Qualitätskontrollen durch Blower-Door-
Tests (Luftdichtheitsmessung) und/oder Thermografieaufnahmen mindern das Risiko
späterer Bauschäden oder erhöhter Energieverbrauchskosten. Wärmebrücken oder
Luftundichtigkeiten in der Gebäudehülle können noch während der Bauphase erkannt
und dadurch kostengünstig nachgebessert werden.

Thermografie
Der Preis einer Thermografieaufnahme mit Bewertung bewegt sich je nach Gebäude-
typ zwischen 400,-- und 700 Euro. Genauer Preis auf Anfrage.

Thermografieaufnahmen zur Kontrolle von sanierten Altbau-Objekten, die nach
Maßnahmenvorschlägen der Energieberatung vor Ort erfolgten, werden wie Objekte
nach 1984 bewertet und erhalten dementsprechend Zuschüsse ab 90.—bis 200,--€.

Blower Door
Drucktest zur Prüfung der Gebäudedichtheit
Kosten ab 390 bis 700 Euro.
Gebäude mit Baugenehmigung nach 1984 erhalten auf Antrag einen
Zuschuß von 90,-- Euro


Energieausweis wird Pflicht 2008

Derzeit sind die Regeln für die Ausstellung noch nicht endgültig festgelegt.
Unser Anspruch an Qualtität und unabhängiger Beratung bleibt auch bei
diesem Thema unberührt. Wir orientieren uns nicht nur an der Erfüllung
der vom Gesetzgeber gestellten Mindestanforderungen.

Der Nutzen für den Gebäudeeigentümer zählt für uns. Güte und Qualität
ist die Basis einer guten Gebäude-Energieberatung und Nachweis beim Energieausweis.
Er beschreibt nicht nur den Verbrauch, sondern auch wie er zustande kommt.
So können wir nur wirklich Maßnahmenempfehlungen geben, wie es die
Gebäuderichtlinie der EU eigentlich vorsieht.

Ein-Zweifamilienhaus ca. 300-400 Euro
bis 6 Wohneinheiten ca. 400-600 Euro
von 6 bis 120 Wohneinh. ca . 600-2500 Euro

Sobald die gesetzliche Regelung den Umfang und die Art des Energieausweises
vorgibt, können entsprechende Kosten für die Erstellung genannt werden.
Kostet Aktuell 300 Euro für Bedarfsausweis.


Die Beratungskosten sind unverbindlich und verstehen sich als Empfehlung und
setzen die Verfügbarkeit der notwendigen Gebäude- und Anlagendaten voraus.
Sie gelten für Standardwohngebäude ohne besondere Anforderungen.


Unterlagen allgemein für die Energieberatung

Nachstehende Unterlagen wären optimal.

Baupläne (Ansichten und Schnitt), Baubeschreibung (Aufbau von Kellerdecke, Außen-
wand und Dach), Wohnflächenberechnung, wenn vorhanden Schornsteinfegerprotokoll
der Heizanlage.
Es geht auch ohne, allerdings bedeutet das jedoch zusätzlichen
Arbeitsaufwand und damit verbunden auch höhere Kosten.


Kraft der Sonne nutzen Fördermittel ausschöpfen

Sonnige Aussichten für die Wasserabrechnung:
Mit einer solarthermischen Anlage können Eigenheimbesitzer die Kosten
für warmes Wasser in Grenzen halten. Jeder fünfe Hauseigentümer hat
Interesse die Sonnenenergie zur Stromerzeugung oder zur Warmwasser-
gewinnung zu nutzen. Oft denkt man die Solaranlagen sind teuerer als sie
tatsächlich sind und man weiß nicht, dass der Bund und teils die Länder und
Gemeinden die Anschaffung mit attraktiven Fördermitteln bezuschussen.


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