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Fördermöglichkeiten |
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Die beste Grundlage ist der Energieausweis Hierfür ist keine Behörde oder ein Amt notwendig. Als registrierter Gebäudeenergieberater erstellen wir den Energieausweis.
Gebäudeenergieberater.
Wir kennen die Förderprogramme und Sie können Sie nutzen. Förderprogramme dienen der verbesserten Wirtschaftlichkeit von erneuerbaren Energien und Maßnahmen zur Energieeinsparung. In der Regel wird die Förderung aber nur gewährt wenn mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde.
Für die Vergabe der Fördermittel zuständig ist dabei das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Eine erste Grundvoraussetzung ist, dass für das betreffende Wohngebäude (über 50% ständige Wohnfläche) bereits vor dem 01.01.1984 eine Baugenehmigung erteilt wurde und die Gebäudehülle nicht zu mehr als 50% verändert wurde. Des Weiteren erhalten nur natürliche Personen oder Betriebe des Agrarbereichs, sowie juristische Personen - sofern sie eine Gemeinnützigkeit oder Mildtätigkeit (kirchliche Einrichtungen etc.) nachweisen können - die Förderomg.
Aber auch rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können den Zuschuss erhalten. Wohnungseigentümer können nur dann in den Genuss der Förderung kommen, wenn sich die Energieberatung auf das gesamte Gebäude bezieht. Sind alle Voraussetzungen gegeben, füllen wir Ihnen einen Antrag auf Gewährung der Förderung aus. Erst wenn der Zuschuss genehmigt ist, wird der Vertrag für beide Geschäftspartner bindend, so dass ein höheres Kostenrisiko entfällt.
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Die Zuwendungen der BAFA müssen anschließend nicht mehr zurückbezahlt werden.
WICHTIG:
Die Anträge auf Förderung müssen allerdings bis spätestens 31.12.2008 gestellt werden !
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Aus Alt mach Neu.
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Um die Erzeugung von Kohlendioxid zu reduzieren, werden Maßnahmen zur Energieeinsparung sowie der Nutzung erneuerbarer Energien von Bund und Ländern gefördert. Die Förderung kann dabei in zinsgünstigen Krediten, direkten finanziellen Zuschüssen oder steuerlichen Vergünstigungen (Abschreibungsmöglichkeiten) bestehen.
Der Bund stellt die Gelder zum Beispiel über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verfügung. Über das BAFA werden Zuschüsse an Privatpersonen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ausgezahlt. Die KfW vergibt Darlehen mit einem verbilligten Zinssatz.
Die Bundesländer zahlen die Fördermittel in der Regel über ihre Landes- förderinstitute, -banken oder andere Landesinstitute aus. Einige Sonder- und Großprojekte werden direkt von den jeweiligen Ministerien bewilligt.
Für die Bereitstellung der Fördergelder im Landeshaushalt sowie die Formulierung der Förderrichtlinie sind in der Regel die Umwelt- oder Wirtschaftsministerien verantwortlich.
Über die Finanzämter werden Zulagen ausgezahlt, die nach Bauabschluss beantragt werden können. Zusätzlich zu den erwähnten direkten Förderungen und Darlehen gibt es die indirekte Förderung in Form einer erhöhten für ins Netz eingespeisten Strom aus Fotovoltaik- oder Biogasanlagen und anderen erneuerbaren Quellen. Neue Fördergesetze ab 01. Juli 2005.
Energieberatung Daniel Grabmann führt eine intensive Recherche für Ihr Sanierungsvorhaben durch und stellt Ihnen eine kostenlose Fördermittel- auskunft zusammen.
Informationen zu einzelnen Förderprogramen sind im Internet an verschiedenen Stellen aufgeführt und unter anderem über folgende Adressen zu erreichen:
Bundesministerium für Wirtschaft/Förderdatenbank des Bundes www.bmwi.de
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit www.bmu.de
Kreditanstalt für Wiederaufbau www.kfw.de
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle www.bafa.de
BINE Informationsdienst www.bine.info
Individuelle Online-Fördermittelberatung www.solarfoerderung.de |
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Druckbare Version
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