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Neu ab 2008

Energiesparausweis für Vermieter bindend bei Mieter- oder Eigentumswechsel !
Die Energieberatung Daniel Grabmann begrüßt es, dass die Bundesregierung
leider zwei Jahre zu spät einen Weg gefunden hat, den Energieausweis auch
für Bestandsgebäude verbindlich zum 01. Januar 2008 einzuführen.
Der Energieausweis wird bei anstehender Neuvermietung oder bei Verkauf Pflicht.

Zugelassen ist der Energieausweis als Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis.

Bei Gebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten, die vor 1978 errichtet wurden ist der
bedarfsorientierte Energieausweis erforderlich.

Bei Gebäuden, die nach 1978 errichtet wurden , sowie bei Gebäuden mit mehr als
4 Wohneinheiten kann zwischen dem bedarfs- und verbrauchsorientierten Energie-
ausweis
gewählt werden.
Damit wird für den größten Teil des Gebäudebestandes der Bedarfsausweises verpflichtend,
somit sind die Voraussetzungen gegeben für qualifizierte Modernisierungsempfehlungen.



Anmerkung:
die Zulassung von verbrauchsbasierten Energieausweisen verwirrt im Markt und sind weder im Sinne
des dringend notwendigen Klimaschutzes noch im Sinne der Verbraucher. Selbst den Eigentümer von
nicht selbst genutzten Wohneinheiten könnte der vermeintliche Kostenvorteil des Verbrauchspasses
letztlich teuer zu stehen kommen, wenn er keine gründliche Analyse seiner Immobilie verbessern.
Da substanziell nur der Bedarfsausweis über die Qualität des Wohnraums informiert, empfehle ich
Eigentümern diesen erstellen zu lassen, da er auch ein seriöses Auftreten dem Mieter gegenüber darstellt.
Vergabe von Fördermitteln besteht nur bei Bedarfsausweis über die Qualität des Wohnraums informiert,
wmpfehle ich Eigentümern diesen erstellen zu lassen, da er auch ein seriöses Auftreten den Mietern
gegenüber darstellt. Vergabe von Fördermittel besteht nur bei Bedarfsausweis. Die Fördermittel wurden
erheblich gekürzt, haben eine aufwendige, mehr monatige Bearbeitungszeit.

Meine Empfehlung: Qualität "Bedarfsausweis"

Der Energieausweis soll nicht nur ein buntes Blatt Papier sein, der die Bürger mit weiteren
Kosten entlastet, sondern eine verlässliche Grundlage zur energetischen Einordnung
einer Immobilie bilden. Schlau ist, wer jetzt eine Energieberatung für sein Haus (Häuser)
nutzt, zwischenzeitlich mit KFW-Mitteln und der Förderung für erneuerbare Energien
das Gebäude modernisiert und dann beim Energieausweiß gleich mit dem Label
A oder B einsteigt.

Auch der Laie soll auf einen Blick den Energieverbrauch seiner Mietwohnung bzw. Hauses
erkennen können und diese Werte mit anderen Objekten vergleichen können.
Detaillierte Informationen über etwaige Energieverlusteder Gebäudeteile, sowie
Energieverluste der Heizungs- und Anlagentechnik, als auch Informationen über die
Höhe der CO2-Emmissionen soll der Energiepass beinhalten.

Ferner soll der Energieausweis auch den tatsächlichen Energiebedarf in Bezug auf
Heizung und Stromverbrauch ermitteln. Der informative Teil enthält konkrete
Modernisierungstipps, mit welcher der Immobilieninhaber seinen Energieverbrauch
senken und damit den potentiellen Wert seiner Immobilie steigern kann.

Der Energieausweis soll dazu beitragen die Umwelt zu entlasten, eine Dokumentation
der Modernisierungsinvestitionen sein, die sich in einem höheren Wert der
Immobilie widerspiegelt.

Sobald der Energieausweis alle gesetzlichen und rechtlichen Hürden passiert hat,
haben Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen das Recht
den Energieausweis einzusehen. Dies heißt, dass der Energieausweis sowohl für Neubauten,
Neuvermietungen aber auch für Altbauten Pflicht wird. Wer den Energiepass
verweigert, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.

In Fachkreisen rechnet man mit Bußgeldern von bis zu 15.000.-- €, was inzwischen
auch vom Bundesrat und Bundestag so beschlossen wurde.

Informationen zur Energiesparverordnung 2006

Die wichtigsten Forderungen:

Ganzheitliche Bilanzierung des Energiebedarfes von Gebäuden (NEU: Klimaanlagen und Beleuchtung in Nichtwohngebäuden)

Anforderungen an die Energieeffizienz neuer Gebäude

Anforderungen an die Energieeffizienz bestehender Gebäude (im Falle der Moderniesierung)

Energiepass/ausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude

Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen




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